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Falsche Abmahnung - was tun?

Aktuell sind wieder einmal gefälschte Abmahnungen im Umlauf. Unter der Vorgabe der Identität einer Rechtsanwaltskanzlei wird Schadsoftware verschickt oder zur Zahlung aufgefordert.

Gefälschte Abmahnung: Fakten

Gefälschte Abmahnungen sind im Umlauf. In Mails wird eine Verletzung von Urheberrecht oder Markenrecht behauptet und es wird detailliert (unter Nennung IP-Adresse und/oder Uhrzeit von auf einen Verstoß hingewiesen, etwa einen konkreten Film oder ein konkretes Lied.

Die Versender machen nachfolgend ein Angebot zur außergerichtlichen Lösung der Sache durch Zahlung von Beträgen in der Höhe zwischen EUR 300,00 und EUR 500,00. Das Angebot soll nur kurze Zeit (oft 48 h) gelten und sich in einer ZIP-Datei im Anhang befinden.

Identität?

Die Versender der Mails verschleiern ihre Identität geben die Identität von Rechtsanwälten vor. Teilweise handelt sich um tatsächlich existierende Anwälte (Von der Kenne und Partner, Kruse, Martina Jaacks, Julia Nüß), teilweise werden Identitäten fiktiv vorgegeben. Durch die Vorgabe einer tatsächlich existierenden Kanzlei wird die Entdeckung des Betruges faktisch erschwert.

Wie erkennt man falsche Abmahnungen

  • Versender existiert nicht und ist nicht im Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer eingetragen
  • Aufforderung erfolgt ausschließlich über Mail
  • Zahlung wird via Online-Bargeldtransfer gefordert
  • Mail hat eine Datei als Anhang (häufig .zip-Datei)
  • Sie haben die Rechtsverletzung tatsächlich nicht begangen
  • Sie haben eine andere IP-Adresse als dies im Schreiben vorgegeben wird
  • Achten Sie auf die Sprache der Abmahnung

Wie erkennt man eine falsche Abmahnung?

  • Prüfung im Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer, ob die Rechtsanwaltskanzlei real existiert.
  • Telefonische Kontaktaufnahme mit dem Anwalt und Prüfung der Abmahnung auf Echtheit.
  • Sorgfältige Prüfung fremder Links und beigefügter Dateien auf Schadsoftware.
  • Leisten sie keine Zahlungenvia Online-Bargeldtransfer.

Abmahnung doch echt – was tun?

Abmahnungen sollte man auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen sondern ernsthaft prüfen. Handelt es sich nämlich um eine echte Abmahnung, die auf einer tatsächlich erfolgten und dokumentierten Rechtsverletzung (Urheberrecht, Markenrecht, …) basiert, stehen dem Rechteinhaber Ansprüche (Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Lizenzentgelt, Rechnungslegung, Urteilsveröffentlichung) zu, die er mit Klage und allenfalls ergänzend auch mit Einstweiliger Verfügung bei Gericht geltend machen kann.