Postings in Facebook waren zuletzt Gegenstand von Abmahnschreiben die im Namen von zwei Politikern versendet wurden. Konkret wurde einem Facebook-User mit Klage gedroht, weil dieser einen Bericht über das Unfallauto von Jörg Haider kommentiert hat. Von den Politikerin wurde die Übernahme von Kosten in Höhe von EUR 840,00 sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Sollte dies nicht erfolgen, wurde gerichtliches Vorgehen (Beleidigung, Üble Nachrede) angekündigt.
Im Interview mit Kronehit Radio nimmt Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. Stellung zu den grundsätzlichen Möglichkeiten des Vorgehens bei Rechtsfragen rund um Postings bei Facebook und den Erfolgsaussichten einer Klage.
Fazit:
- Grundsätzlich ist jedermann berechtigt, jemanden wegen eines Postings auf Facebook zu klagen.
- Auf einem anderen Blatt steht die Frage der Erfolgsaussichten einer derartigen Klage.
- Es ist im Einzelfall konkret zu prüfen, ob eine beleidigende Äußerung vorliegt und ein Schaden respektive ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist.