Gerichtsstand für Klagen ist nicht automatisch im Land des Wohnsitzes, wenn online gebucht oder gekauft wurde. Die bloße Benutzung einer Website durch einen Gewerbetreibenden führt als solche nicht zur Geltung der Zuständigkeitsregeln, die dem Schutz der Verbraucher anderer Mitgliedstaaten dienen. Dr. Johannes Öhlböck nimmt im Gespräch mit derStandard.at Stellung zum jüngsten Urteil des EuGH zur Auslegung offener Fragen zum Verbrauchergerichtsstand.