News

Erpressung mit Bewertung - Rechtsfragen

Erpressung mit schlechter Bewertung

Es werden laufend Fälle bekannt, in denen mit schlechter Bewertung gedroht wird, falls der zu Bewertende keine entsprechende Zahlung leistet bzw Handlung setzt. Rechtlich betrachtet liegt in der Regel Erpressung vor. Was gilt es zu beachten?

Zahlung von 300 Euro (0,1 Bitcoin) oder Du bekommst eine schlechte Bewertung

Bewertungen im Internet spielen eine enorme Rolle für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens, das seine Geschäftsbetrieb (auch) auf Werbung / Öffentlichkeit über das Internet ausgerichtet hat. Im Februar 2019 wurde ein Fall bekannt, in dem ein Gastronom aufgefordert wurde, 300 Euro (0,1 Bitcoin) zu bezahlen, widrigenfalls er schlechte Bewertungen erhalten würde.

Erpressung mit schlechter Bewertung

Rechtlich betrachtet ist die Forderung eine Zahlung zu leisten, widrigenfalls eine schlechte Bewertung erfolgt, Erpressung, die in § 144 des Strafgesetzbuches geregelt ist. Die BEstimmung lautet wie folgt:

Wer jemanden mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist, wenn er mit dem Vorsatz gehandelt hat, durch das Verhalten des Genötigten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Bei gewerbsmäßiger Begehung droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.

Eine gefährliche Drohung liegt vor, da (§ 74 Abs 1 Z 1 StGB) mit einer Verletzung an Ehre und/oder Vermögen durch Zugänglichmachen, Bekanntgeben oder Veröffentlichen von Tatsachen gedroht wird, die geeignet ist, dem Bedrohten  begründete Besorgnisse einzuflößen. Gewerbsmäßige Begehung (§ 70 StGB) liegt vor, wenn die Tat in der Absicht ausführt wird, sich durch wiederkehrende Begehung längere Zeit hindurch ein nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen zu verschaffen.

Neben der Verletzung geltenden Strafrechts liegt auch eine Verletzung der Regeln der Bewertungsportale selbst vor, die bei Bekanntwerden der Erpressung verpflichtet sind, die Bewertung zu löschen.

Was tun bei Erpressung mit schlechter Bewertung

Opfern von Erpressung mit schlechter Bewertung rate ich dazu, nicht auf die Forderungen der Erpresser einzugehen und nach Beratung und Analyse des Einzelfalles das weitere Vorgehen zu prüfen. Dies kann etwa sein:

  1. Strafanzeige gegen einen bekannten bzw unbekannten Täter
  2. Aufforderungsschreiben an die Bewertungsplattform und bekannte Täter

Rechtsanwalt Bewertungen

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Bewertungen im Internet.