Im Strafverfahren zum Entführungsfall Julia Kührer wurde ein von Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretener Niederösterreicher nach 56 Stunden Verwahrungshaft wieder enthaftet. Zuvor wurde seine Wohnung gestürmt und sein Hund erschossen.
Die Voraussetzungen den Untersuchungshaft (U-Haft) waren nicht gegeben. Der Haftrichter sah weder dringenden Tatverdacht noch einen Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Tatbehungsgefahr) als gegeben an. Die Enthaftung war die logische Folge.