Das Handelsgericht Wien hat die von einem Innsbrucker Unternehmen gegen einen Wiener Journalisten beantragte Einstweilige Verfügung abgewiesen. Das Unternehmen bietet über Zusendung von Korrekturabzügen Eintragungen in ihr Branchenregister an. Der von Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretene Journalist hatte sich in einem Artikel (www.pfaller.cc) kritisch mit dem Geschäftsmodell auseinandergesetzt. Das Gericht sah darin keine Ehrenbeleidigung und hielt fest, dass die konkret geübte Kritik (zB "Bauernfängerei") zulässig war und auf wahren Tatsachen beruht.