Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck vertritt den 58 jährigen gebürtigen Bosnier und stützt sich auf eine Verletzung von Schutzvorschriften für Arbeitnehmer. Lotrechte Bewehrungsstäbe waren nicht gesichert.
Verletzung bei Arbeitsunfall auf der Baustelle Neubau Krankenhaus Wien Nord
Der Bauarbeiter war auf der Baustelle „Neubau Krankenhaus Nord“ in Wien beschäftigt, auf der es am 29.08.2013 zu einem Unfall kam. Bei Stemmarbeiten, die er alleine auf einer Leiter mit einem schweren Bohrhammer ohne Sicherung und Gerüst durchführen musste, verlor er das Gleichgewicht. Er stürzte auf ein 3 cm starkes und 120 langes Steckeisen (lotrechter Bewehrungsstab). Das Steckeisen durchbohrte nachfolgend seinen Bauchraum, wobei es oberhalb der rechten Hüfte in diesen eingetreten und oberhalb der linken Hüfte aus diesem ausgetreten ist. Bei dem Sturz kam auch der von über einer Stunde Arbeit aufgeheizte Bohrhammer auf ihm zu liegen, wodurch er Verbrennungen 2. Grades erlitt. Die Feuerwehr musste die Eisenstange abschneiden, damit der Arbeiter von der Rettung behandelt und im Krankenhaus notoperiert werden konnte.
Arbeitsinspektorart: Bauarbeiterschutzverordnung verletzt
Wie durch ein Wunder wurden bei dem Unfall weder innere Organe verletzt noch der Darm perforiert. Der Mann ist heute auf Krücken angewiesen und leidet an Schlafstörungen und hat eine stark ausgeprägte Höhenangst entwickelt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Auch das Arbeitsinspektorat hat Anzeige erstattet (Sicherung lotrechter Bewehrungsstäbe gem§ 6 Abs 4 Bauarbeiterschutzverordnung). Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertritt den Bauarbeiter, der sich dem Strafverfahren als Opfer und Privatbeteiligter zum Erhalt von Schadenersatz und Schmerzengeld angeschlossen hat.
Im Interview mit Georg Hönigsberger (Kurier) schildert der mittlerweile von seinem Dienstgeber gekündigte Mann seinen Unfall und dessen Folgen.