Die vorliegende Entscheidung unterstreicht, auch im Hinblick auf die neue Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU, mit der auch das Fernabsatzrecht reformiert wird, einmal mehr die Schutzbedürftigkeit von Verbrauchern.
In einem Aufsatz in jusIT 2012 besprechen Mag. Balasz Esztegar und Dr. Johannes Öhlböck die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes und nehmen eine Bestandsanalyse und einen Ausblick vor.