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Brancheneintrag Wien – Achtung Falle!

Gelbe Seiten Gelbes Branchenbuch Korrekturabzug Branchenbuch Branchenregister Brancheneintrag Erlagscheinwerbung unlauterer Wettbewerb UWG Regio Marketing GmbH

Unter Brancheneintrag Wien flattern aktuell Korrekturabzüge per Post ins Haus. Unterschreibt man und sendet an mail@brancheneintrag.at oder Fax an 0800 40 40 20 70, fallen EUR 1.896,00 an. Achtung: Nicht unterschreiben und Einzahlen ohne genau zu prüfen!

Regio Marketing GmbH als Anbieter von Brancheneintrag Wien?

Als Anbieter des Korrekturabzuges (Brancheneintrag Wien) ist die Regio Marketing GmbH, Walfischgasse 6/1/322, 1010 Wien, genannt. Tatsächlich ist dieses Unternehmen nicht im Firmenbuch in Österreich eingetragen. Es werden zudem Adressen in Deutschland (60322 Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 42/208) und in der Schweiz (6004 Luzern, Herensteinstraße 1) genannt. Wer sich dahinter verbirgt ist nicht klar.

Korrekturabzug Brancheneintrag Wien

Rechtlich betrachtet handelt es sich um einen sogenannten Korrekturabzug, der bei Unterfertigung und Retournierung an mail@brancheneintrag.at oder Fax an 0800 40 40 20 70, EUR 1.896,00 zu Buche schlägt. Im Korrekturabzug befinden sich vorausgefüllte Daten. Der Empfänger wird gebeten, diese auf Korrektheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Ein unmißverständlicher und graphisch deutlicher Hinweis, dass es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt, fehlt.

Verstoß gegen § 28a UWG

Der vorliegende “Eintragungsauftrag” verstößt gegen gesetzliche Vorgaben. Er stellt eine unlautere Geschäftspraktik dar, die ausdrücklich durch § 28a UWG verboten wird, der lautet wie folgt:

„Es ist verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmißverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, daß es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt.“

Der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrfach eine strenge Rechtsprechung zu den als Erlagscheinwerbung oder auch Adressbuchschwindel bezeichnenden täuschenden Vertragsangeboten begründet. Der entsprechende Rechtssatz (RS0116233) dazu lautet:

„Indem der Beklagte die festgestelltermaßen "irrtümlichen Vertragsabschlüsse" durchzusetzen versucht, handelt er im Zusammenhang mit der geplanten Früchteziehung aus seiner planmäßig auf Täuschung gerichteten Vorgangsweise bei der Kundenwerbung sittenwidrig im Sinn des § 1 UWG.“

Was tun mit einem Eintragungsauftrag Brancheneintrag Wien ?

Mein Rat als Rechtsanwalt lautet:

  1. Den Eintragungsauftrag von "Brancheneintrag Wien" nicht ausfüllen, nicht unterschreiben und nicht zurückschicken.
  2. Wurde ausgefüllt und zurückgeschickt: Nicht einzahlen!
  3. Wurde eingezahlt: Rückzahlung fordern.

Ich vertrete in vergleichbaren Angelegenheiten bereits mehrere Personen, die von einem derartigen Fall betroffen sind und unterstütze gerne auch Sie. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit meiner Kanzlei.

Foto: #74890626 | Urheber: guukaa