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Berufungsgericht gibt Abo-Seite Recht

Das Landesgericht Feldkirch hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Einmahnung von Rechnungen eine Kostenersatzpflicht des Mahnenden gegenüber dem Gemahnten begründet, wenn dieser sich anwaltlicher Hilfe bedient hat. Der von Dr. Johannes Öhlböck vertretene Betreiber einer Abo-Website hat einen registrierten Benutzer gemahnt, der durch seinen Anwalt den Vertrag wegen Willensmängeln bekämpft hat. Der Nutzer hat die anwaltlichen Vertretungskosten beim Website-Betreiber eingeklagt. Das Berufungsgericht sprach aus, dass dem Betreiber der Abo-Websitei kein Rechtsbruch nachgewiesen werden könne, sodass sie auch nicht schadenersatzpflichtig sei.  Die Klage des Kunden wurde in zweiter Instanz zur Gänze abgewiesen.