Martin H. wurde im Entführungsfall Julia Kührer 2010 gänzlich unberechtigt festgenommen, wie dies zwischenzeitig auch vom Oberlandesgericht Wien bestätigt wurde.
Alle Beschlüsse, die zur Überwachung und Festnahme führten waren rechtstwidrig. Die Ergebnisse der Telefonüberwachung waren zu vernichten. Martin Hewelt hat zwischenzeitig EUR 957,00 an Schadenersatzvon der Republik Österreich erhalten, der sämtlichen Ungemach (Schmerzengeld, erschossener Hund, devastierte Wohnung, zerschossene Heizung, Haft, Vertretungskosten, Prangerwirkung, ...) beinhalten soll. Im Gespräch mit Kurier und Die Presse nimmt Dr. Johannes Öhlböck Stellung zu einem Amtshaftungsverfahrengegen die Republik Österreich.