Mit erstinstanzlichem Bescheid aus Mai 2011 hatte die zuständige Bezirks-verwaltungsbehörde die amtliche Beschlagnahme von Glücksspielautomaten, darunter zwei Flipper, angeordnet.
Der von Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretene Eigentümer hat dagegen Berufung erhoben. Der UVS hat den Bescheid der Erstbehörde bestätigt, wogegen der Eigentümer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben hat.
Das Höchstgericht in Verwaltungssachen hat dem Rechtsmittel (nach neuer Rechtslage: Revision) Folge gegeben. Es hat den Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben und die Behörde zum Kostenersatz verpflichtet.