Im Artikel der Wr. Zeitung vom 03.08.2016 (Marchart/Reisinger) wird die Gesetzesinititative zur Novellierung der strafrechtlichen Beleidigung behandelt. Beabsichtigt ist, nach dem Verhetzungsparagrafen geschützten Gruppen die Möglichkeit einzuräumen, das Delikt durch die Staatsanwaltschaft verfolgen zu lassen. Die Beleidigung soll vom Privatanklagedelikt zu einem Ermächtigungsdelikt werden, sodass die Staatsanwaltschaft den Fall auf Wunsch des Opfers verfolgen muss.Der Entwurf dazu liegt noch nicht vor, sodas sich der Justizminister bislang noch nicht inhaltlich erklärt hat. Ein auf Medienrecht spezialisierter Rechtsanwalt sieht ein Problem in den Ressourcen sowie der Anonymität.
Dr. Johannes Öhlböck nimmt im Interview dazu Stellung wie folgt:
Ähnlich sieht es der auf verbale Vergehen im Internet spezialisierte Wiener Rechtsanwalt Johannes Öhlböck. Er betont, dass erst jüngst die Instrumente zur Verfolgung von Hasspostings, beispielsweise der Verhetzungs-Paragraf, nachgeschärft worden seien. Jetzt eine weitere rechtliche Bestimmung zu schaffen, hält er für wenig zielführend: "Man sollte die Wirkung der nachgeschärften Rechtsinstrumente abwarten und Erfahrungen aus der Rechtspraxis sammeln."
Zudem gelte es, grob zwischen Verhetzung und Tatbeständen des Cybermobbings zu unterscheiden. Weder Mobbing noch Hasspostings seien gesetzlich genau definiert, "und trotzdem kommen wir Juristen mit beidem klar", sagt der Jurist. Rechtliches Vorgehen könne zwar einer Bewusstseinsbildung bei den Hasspostern dienlich sein, die Gesellschaft aber müsse lernen, auf den Sozialisationsprozess im Internet positiv einzuwirken.