News

Abmahnung Redtube

Zuletzt flattern wieder Abmahnungen wegen die elektronischen und klassischen Postkästen. Geltend gemacht wird eine Urheberrechtsverletzung betreffend des Streamings von der Porno-Seite RedTube. Nun gibt es auch erste Trittbrettfahrer.

Spiegel.de und andere Seiten berichten, dass die Website redtube.com wie schon vormals Manwin (YouPorn) Abmahnungen wegen Streaming von Sexclips verschicken lässt. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bei Sexfilmen erleben damit eine Renaissance nach 2008. Die Kanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg sei von der in der Schweiz ansässigen Firma "The Archive" dazu beauftragt worden. Die Anwaltsschreiben werfen den Nutzern der Sexfilm-Seite vor, durch die Nutzung bestimmter von Redtube gestreamter Filme das Urheberrecht verletzt zu haben. Nun gibt es auch erste Trittbrettfahrer.

Streaming als Urheberrechtsverletzung ?

Die anwaltlichen Vertreter der Betreiber von RedTube argumentieren, dass im Streaming der Dateien eine Urheberrechtsverletzung liege, da dabei ein Zwischenspeichern am Rechner des Nutzers notwendig sei und das wiederum eine unzulässige Vervielfältigung darstelle.

Diese Rechtsansicht ist nach meiner Meinung nicht haltbar.

Es liegt nur eine zulässige, sogenannte flüchtige Speicherung vor, die gewissermaßen betriebsbedingt ist und nur über Sekunden andauert. Nachfolgend ist der Inhalt nicht mehr abrufbar.

§ 41a Urheberrechtsgesetz regelt diese flüchtigen und begleitenden Vervielfältigungen. Das Gesetz legt fest, dass die vorübergehende Vervielfältigung zulässig ist, wenn    

  1. sie flüchtig oder begleitend ist und
  2. sie ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens ist und
  3. wenn ihr alleiniger Zweck die Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung ist und
  4. sie keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung hat.

Trittbrettfahrer

Ein scheinbar Betroffener hat sich an meine Kanzlei gewendet. Wir mussten dabei feststellen, dass es sich um einen Trittbrettfahrer handelt, der seit dem Bekanntwerden dieser Abmahnwelle Mails mit Hinweis auf diese Urheberrechtsverletzung versendet. Referenziert wird auf "Produktname: Miriams Adventures". Eine Zahlung für Ermittlung der Rechtsverletzung (EUR 90,00) und zudem Schadenersatz (EUR 88,87) wird gefordert. Das entsprechende Mail ist mit "Rechtsanwälte Urmann und Collegen" untertitelt und enthält eine ZIP-Datei im Anhang, die wiederum Schadsoftware beinhaltet. Ein Anruf bei in der Kanzlei von Rechtsanwalt Urmann ergab, dass es sich um ein Betrugsmail handelt.

Was tun mit einer Abmahnung in Sachen RedTube ?

Mein Rat als Rechtsanwalt:

  1. Angehängte Dateien nicht öffnen
  2. Abmahnung dahingehend prüfen lassen, ob sie authentisch oder eine Fälschung ist

Ich vertrete in dieser Angelegenheit bereits Betroffene und unterstütze gerne auch Sie.