KFZ-GVO | Ausgleichsanspruch | Investitionsersatz | Ersatzteilrücknahme
Der KFZ-Handel ist über die EG-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für den Kraftfahrzeugsektor vielfach mit EG-Kartellrecht konfrontiert. Die KFZ-GVO regelt unter anderem den Mehrmarkenvertrieb, Kündigungsfristen, Standards, Zugang zu technischen Informationen, Absatzziele oder Standortfragen. Händlervertrag und Werkstättenvertrag müssen diesen Vorgaben entsprechen. Neben der GVO stehen Vorschriften über Investitionsersatz und Ausgleichsanspruch im Fokus des Vertragshändlerrechtes.
Darüber hinaus wird das Vertragshändlerrecht stark durch die Rechtsprechung beeinflusst. So wurde etwa jüngst entschieden, dass der Importeur nach Vertragsende zur Ersatzteilrücknahme verpflichtet ist.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt in allen Fragen des KFZ-Vertragshändlerrechts und unterstützt bei der Auslegung oder Gestaltung des Händlervertrages oder Werkstättenvertrages.
Informationsportal: www.kfz-vertriebsrecht.at