Prozessrecht

Der Rechtsanwalt hat in Österreich von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis. Sie erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.

 

Rechtsanwalt Zivilverfahren

Unter Zivilprozessrecht versteht man die Summe aller gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren regeln. Der Rechtsanwalt wird zB in folgenden Punkten tätig:
 

  • Klage / Klagebeantwortung
  • Vorbereitender Schriftsatz
  • Rekurs / Rekursbeantwortung
  • Berufung / Berufungsbeantwortung
  • Revision / Revisionsbeantwortung
  • Akteneinsicht
  • Verrichtung einer Verhandlung / Tagsatzung
  • Vergleichsverhandlung

Strafverfahren

Im Strafprozess / Strafverfahren wird der Rechtsanwalt als Strafverteidiger tätig und ihm fallen dabei zB folgende Aufgaben zu:
 

  • Akteneinsicht nehmen
  • Einspruch gegen die Anklageschrift
  • Aufnahme von Beweisen zu beantragen - Beweisantrag
  • Einspruch wegen der Verletzung subjektiver Rechte
  • Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung von Zwangsmitteln
  • Beantragung der Einstellung des Ermittlungsverfahrens
  • Teilnahme an Hauptverhandlung, kontradiktorischen Vernehmung von Zeugen und und Tatrekonstruktion
  • Berufung erheben
  • Nichtigkeitsbeschwerde erheben

Rechtsanwalt Verwaltungsverfahren

Im Verwaltungsverfahren stehen dem Rechtsanwalt ebenso wie im Zivil- und im Strafprozess verschiedenste Rechte zu, die er für seinen Mandanten geltend machen kann, wie etwa
 

  • Beschwerde an das Verwaltungsgericht
  • Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof
  • Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertritt Sie in Verfahren vor österreichischen Gericht und Behörden.