Google Rezensionen entfernen
Ungerechtfertigte Google Rezensionen entfernen– wie geht das?
Sie wurden ungerechtfertigt schlecht auf Google & Co bewertet und möchten die Bewertung löschen lassen? Bewertungen sind wichtig. Kunden wissen das. Vielfach gibt es Missbrauch. Rechtswidrige Google Rezensionen durch einen Rechtsanwalt entfernen lassen ist daher ein Wunsch vieler Unternehmen. Hier finden Sie Informationen, wie es geht. (Foto #64838415 - © VRD, fotolia.com)
Rezensionen auf Google, Docfinder, kununu, Booking.com, Holidaycheck entfernen
Die Möglichkeit für Bewertungen gibt es nicht nur auf Google sondern auch vielen anderen Portalen, zB für Ärzte (docfinder.at, Jameda, Sanego, Docinsider), Arbeitgeber (kununu, Xing) und natürlich für Tourismus (Booking.com, Holidaycheck, HRS, Tripadvisor) und Handel (Amazon, Ebay, …). Üblich ist die Bewertung über Sterne (1 bis 5 Sterne) oder das Schulnotensystem (Note 1 bis Note 5). Zusätzlich kann man den Bewerteten meist in einem Textfeld bewerten.
Ehrenbeleidigung, Kreditschädigung, Verleumdung, Verletzung Persönlichkeitsrecht
Bewertungen sind grundsätzlich zulässig und nach der Judikatur auch erwünscht. Rezensionen können allerdings gegen geltendes Recht verstoßen. Denkbar sind etwa Ehrenbeleidigung, Kreditschädigung (§ 1330 ABGB), Verletzung von Persönlichkeitsrechten (§ 16 ABGB, § 78 UrhG) oder Verleumdung (§ 297 StGB). Der Verletzte kann mit Klage Unterlassung, Beseitigung, Widerruf, Veröffentlichung und Schadensatz verlangen. Ein ehrverletzendes Werturteil, dem die Basis eines konkreten und wahren Sachverhalts fehlt, wird von der Rechtsprechung als Beschimpfung (iSv Ehrenbeleidigung (6 Ob 285/01g) gewertet. Bei unwahren Tatsachenbehauptungen oder Werturteilen, basierend auf unwahren Tatsachenbehauptungen, gibt es kein Recht auf freie Meinungsäußerung (RS0107915). Solange allerdings bei wertenden Äußerungen die Grenzen zulässiger Kritik nicht überschritten werden, kann auch massive, in die Ehre eines anderen eingreifende Kritik zulässig sein, wenn sie sich an konkreten Fakten orientiert (RS0054817).
Tatsachenbehauptung oder Werturteil (Meinungsäußerung)
Für die Einschätzung der Chancen der Entfernung einer Bewertung kommt es darauf an, ob eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil vorliegt. Eine Tatsachenbehauptung kann auf ihren Wahrheitsgehaltüberprüft werden. Ein Werturteil stellt eine Meinungsäußerung des Bewerters dar. Sie ist nicht wahr oder unwahr, sondern kann berechtigt oder unberechtigt sein.
Beispiele Tatsachenbehauptung:
- Die Ordination war verschimmelt und überall klebte Blut. - Ob Schimmel und Blut in der Ordination war, lässt sich prüfen.
- Meine Bestellung kam erst nach 21 Tagen an. – Die Zustellung lässt sich faktenbasiert nachweisen
Beispiele Werturteile (Meinungsäußerung)
- Es war unglaublich unaufgeräumt in der Ordination und alles sah schlampig und schmuddelig aus. – Die Frage was jemand unter unaufgeräumt, schlampig und schmuddelig versteht, differiert von Mensch zu Mensch. Es liegt daher ein Werturteil vor.
- Das Personal im Hotel war langsam und bediente trinkgeldgebende Gäste rasch. – Ob Service langsam oder rasch erfolgt ist ein subjektives Werturteil.
Pflichten von Google bei pseudonymer oder anonymer Bewertung
Vor allem pseudonyme oder anonyme Bewertungen verursachen Probleme. Unter dem Deckmantel einer Fakeidentität getrauen sich Menschen, Dinge zu schreiben, die sie unter ihrer wahren Identität nie von sich geben würden. Oftmals wird die Anonymität auch für Fakebewertungen genutzt. So hat auch der deutsche BGH ( VI ZR 34/15) festgestellt, dass Bewertungsportale die Gefahr bergen, für rechtsverletzendeÄußerungen missbraucht zu werden, was bei verdeckten Bewertungen verstärkt wird, sodass der Portalbetreiber von Anfang an mit entsprechenden Beanstandungen rechnen muss. Die Möglichkeit, Bewertungen verdeckt abgeben zu können, erschwert es erheblich, unmittelbar gegen den Bewerter vorzugehen. Eine gewissenhafte Prüfung der Beanstandungen durch den Portalbetreiber ist deshalb die entscheidende Voraussetzung dafür, dass die Rechte, der (anonym oder pseudonym) bewerteten Unternehmen beim Portalbetrieb hinreichend geschützt sind. Auch der Umstand des drohenden Kundenverlustes spricht dafür, dass an die vom Portalbetreiber zu ergreifenden Prüfungsmaßnahmen hohe Anforderungen zu stellen sind. Die Überprüfung muss zum Ziel haben, die Berechtigung der Beanstandung des betroffenen Unternehmens zu klären. Der Portalbetreiber muss ernsthaft versuchen, sich hierzu die notwendige Tatsachengrundlage zu verschaffen. Er darf sich insbesondere nicht auf eine rein formale Prüfung zurückziehen. Der Betreiber des Bewertungsportales muss die Beanstandung des betroffenen bewerteten Unternehmens dem Bewertenden übersenden, diesen zur Stellungnahme anhalten und auffordern, den angeblichen Bewertungskontakt möglichst genau zu beschreiben und Unterlagen zu übermitteln.
Richtlinien für Bewertungen
Bewertungsportale haben Richtlinien für verbotene, unangemessene und eingeschränkt zulässige Inhalte in Bewertungen aufgestellt. Verstoßen Rezensionen gegen diese Regeln, kann man die Löschung einer Bewertung verlangen. Google unterscheidet folgende Kategorien unzulässiger Inhalte:
- Spam und gefälschte Inhalte – Rezensionen sollen eigene Erfahrungen vor Ort widerspiegeln und nicht nur gepostet werden, um die Bewertung zu manipulieren.
- Nicht themenbezogene Inhalte – gewünscht sind nur Inhalte auf Basis eigener Erfahrungen
- Eingeschränkt zulässige Inhalte – keine Calls-To-Action sofern Produkte / Dienstleistungen der Kontrolle unterliegen (zB Alkohol, Glücksspiel, Waffen, …)
- Illegale Inhalte – Verstoß gegen Urheberrecht, sexueller Mißbrauch, illegale Produkte, Darstellung von exezessiver Gewallt, usw
- Terroristische Inhalte
- Sexuell explizite Inhalte
- Anstößige Inhalte - Inhalte, die obszöne, vulgäre oder anstößige Sprache oder Darstellungen enthalten
- Gefährliche oder abwertende Inhalte – Drohungen; Befürwortung, sich oder anderen Schaden zuzufügen; Belästigung, Einschüchterung oder Mobbing von Gruppen oder Einzelpersonen; Hassrede;
- Identitätsdiebstahl
- Interessenkonflikte – Bewertung des eigenen Unternehmens; negative Inhalte über eine aktuelle oder frühere Berufserfahrung oder über Mitbewerber, um dessen Bewertungen zu beeinflussen
Google Rezension melden – Anleitung
Google ermöglicht es nicht, den Rezensenten zu kontaktieren. Dafür kann man aber eine Google Bewertung melden, wenn sie nicht den Richtlinien entspricht. Dazu muss man das Folgende tun - Anleitung:
- Google Maps öffnen
- Rezension identifizieren, die gegen die Google Richtlinien verstößt
- neben der Rezension auf das Dreipunkt-Menü klicken und dort „Rezension melden“
- den Grund für die Meldung angeben und der Anleitung folgen
Nach der Meldung kann es mehrere Wochen dauern, bis Google tatsächlich reagiert. Erwarten Sie daher nicht, dass das Entfernen der Bewertung in ein paar Stunden oder Tagen erfolgt.
Eigene Google Bewertung löschen
Für viele Nutzer stellt sich die Frage, wie man eine eigene Google Rezension löschen kann, weil man zB neue und bessere Erfahrungen gemacht hat oder zur Löschung einer Rezension aufgefordert wurde. Für das Löschen einer Rezension oder die Bearbeitung, muss man folgende Schritte einhalten - Anleitung:
- Google Maps öffnen
- Links inks oben auf das Dreistrich-Menü klicken
- Link „Meine Beiträge“und dann Rezensionen
- bei der Rezension, die Sie bearbeiten oder löschen möchten, auf das Dreipunkt-Menü klicken
- Rezension bearbeiten oder Rezension löschen auswählen und Anleitung folgen
Bewertung löschen: Wann braucht man einen Rechtsanwalt?
Google reagiert meist innerhalb von 2 bis 6 Wochen auf Anfragen, die das Löschen von Rezensionen betreffen. Sollte die rechtwidrige Bewertung gelöscht worden sein, ist das Ziel erreicht. In manchen Fällen teilt Google allerdings mit, dass die Bewertung nicht gelöscht wird. In diesem Fall empfiehlt es sich, dass Sie Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen, um die Bewertung löschen zu lassen. Dafür gibt es freilich keine Garantie, möglicherweise lag der bisherige Misserfolg aber auch daran, dass die Meldung nicht korrekt erfolgt ist oder die falschen Argumente für die Entfernung der Rezension ins Treffen geführt wurden. Neben der Meldung der Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt ein Aufforderungsschreiben an Google. Sollte die Rezension nicht gelöscht werden, besteht die Möglichkeit, Google vor Gerichten in Österreich auf Löschung zu klagen (https://www.raoe.at/news/google-einstweilige-verfuegung-suchmaschine-muss-suchtreffer-loeschen/).
Der Weg zur Löschung einer rechtswidrigen Bewertung
- Mail an office(at)raoe.at mit der Information, welche Bewertung aus welchem Grund gelöscht werden soll.
- Sie erhalten ein Pauschalangebot für die außergerichtliche Löschung samt Kommunikation davor
- anwaltliche Meldung der Bewertung, Dokumentation sowie Aufforderungsschreiben an Google
- Mit Entfernung der Bewertung ist der Fall erledigt. Erfolgt keine Löschung, besteht die Möglichkeit der Klage gegen Google
Rechtsanwalt Bewertung löschen
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. ist seit 20 Jahren im IT-Recht tätig und berät und vertritt Sie, wenn es darum geht, Bewertungen löschen zu lassen. Übermittelten Sie Ihren Fall mit Mail an office(at)raoe.at oder rufen Sie an – 01/5054959.