Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und Filmkunst, aber auch Leistungen der ausübenden Künstler, die durch sogenannte Leistungsschutzrechte vor Zugriff durch unberechtigte Dritte und unberechtigte Nutzung bewahrt werden.
Rechte von Urheber und Verlag
Mit Sonderregeln für Computerprogramme und Datenbanken wird auch die Informationstechnologie in den Schutzbereich des Urheberrechtsgesetzes einbezogen. Das Urheberrechtsgesetz sieht zudem auch Regeln für die wirtschaftliche Verwertung von Werken durch den Urheber, Verleger und andere Berechtigte vor. Zentrale Verwertungsrechte sind Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Senderecht, Vortragsrecht, Aufführungsrecht und Vorführungsrecht oder das Zurverfügungstellungsrecht, das vor allem im Internetzeitalter große Bedeutung gewonnen hat.
Abmahnung | Aufforderungsschreiben | Unterlassungserklärung
Hat jemand eine Urheberrechtsverletzung begangen, wird vielfach nicht sofort mit Klage vorgegangen, sondern mit einem Aufforderungsschreiben (Abmahnung) mit einer Unterlassungserklärung (zB bei Filesharing via eDonkey, eMule, Gnutella, BitTorrent, usw). Dies hat letztlich für beide Seiten Vorteile. Der Urheber geht nicht das Risiko ein, "den Falschen" zu klagen bzw jemanden, der die Kosten nicht ersetzen kann. Der Rechteverletzer spart sich im Falle eines Aufforderungsschreibens die teuren Gerichtskosten.
Rechtsanwalt Urheberrecht
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät Sie in Fragen der Verwertung von nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Werken und Leistungen in Österreich und vertritt Sie bei Rechtsstreiten (Klage, Einstweilige Verfügung) oder außergerichtlichen Aufforderungen (Abmahnung).