Markenverteidigung

Wofür steht der Begriff Markenverteidigung eigentlich? Markenverteidigung betrifft Inhaber einer Marke, die feststellen, dass ein nichtberechtigter Dritter unberechtigt ihre Marke verwendet oder eine Marke angemeldet hat, die identisch oder ähnlich ist. Die Markenverteidigung soll sicherstellen, dass Markeninhaber Kenntnis von Markenverletzungen erhalten und richtig darauf reagieren können. Marken Dritter sollen nicht durch Duldung gestärkt werden. Die Markenverteidigung dient auch dazu, die eigene Marke bestmöglich zu schützen. Wichtig ist, dass Markeninhaber die Marke für die geschützten Begriffe auch tatsächlich benutzen und dies auch dokumentieren. Dadurch kann gewährleistet werden, dass sich die Marke nicht zu einem Gattungszeichen weiterentwickelt und auch die Erbringung eines doppelten Benutzungsnachweises (welcher seit der Markenrechtsnovelle 2019 erforderlich ist) möglich ist.

Markenüberwachung als Basis der Markenverteidigung

Die Basis der Markenverteidigung ist die Markenüberwachung (Markenverwaltung). Es geht dabei um Informationsvorsprung und die Antwort auf zentrale Fragen: Wer nützt die Marke? Darf er das? Gibt es eine Rechtsgrundlage dafür oder vielleicht sogar einen Lizenzvertrag? Im Falle einer unberechtigten Markenverwendung empfiehlt es sich, außergerichtlich mit einem Aufforderungsschreiben (Abmahnung) vorzugehen, da auf diese Weise ein Gerichtsstreit vermieden werden kann. Als nächster Eskalationsschritt kann mit Unterlassungsklage (allenfalls verbunden mit einer einstweiligen Verfügung) vorgegangen werden. Markenüberwachung stellt sicher, dass sie Konflikte mit neu angemeldeten Marken rasch und zeitnah lösen können. Aber auch Sie selbst müssen die Basis der Markenverteidigung schaffen, nämlich durch die Benutzung der Marke und Dokumentation dieser.

Markenverteidigung im Widerspruchsverfahren und Löschungsverfahren

Nachdem der Markeninhaber durch die Markenüberwachung davon erfahren hat, dass eine idente oder ähnliche Marke im Schutzbereich der eigenen Marke angemeldet wurde und eine außergerichtliche Einigung erfolglos verlaufen ist, erfolgt die Markenverteidigung im Widerspruchsverfahren oder Löschungsverfahren (Markenlöschung). Innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung der Registrierung der Marke kann beim Patentamt gegen die Registrierung Widerspruch erhoben und auf ältere Rechte gestützt werden. Nach Ablauf der Frist für den Widerspruch besteht die Möglichkeit die Löschung einer Marke zu begehren.

 

Rechtsanwalt Markenverteidigung

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt Unternehmen im Rahmen der Markenverteidigung.