Markenanmeldung Österreich und EU
Die Markenanmeldung dient dem Schutz eines Zeichens. Eine Marke ist ein Zeichen, das sich dazu eignet, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Folgende Marken können angemeldet werden:
- Wortmarke
- Wort-Bild-Marke
- Bildmarke
- Klangmarke
- Geruchsmarke
- (abstrakte) Farbmarke
Mit Hilfe der Marke kann der Konsument der Herkunft der damit bezeichnete Ware oder Dienstleistung erkennen.
Markenanmeldung - vom Logo zur Marke
Durch die Markenanmeldung und nachfolgende Eintragung im Markenregister wird das Logo zur Marke. Die eingetragene Marke schafft ausschließliche Rechte für den Markeninhaber gegenüber Dritten. Bei der Anmeldung einer Marke bestehen geographisch gesehen folgende Möglichkeiten:
- Markenanmeldung Österreich (Schutz nur in Österreich)
- Markenanmeldung EU - Unionsmarke (Schutz in der Europäischen Union)
- Internationale Marke (Ausdehnung des Schutzes einer Marke auf Länder, die internationale Vereinbarungen geschlossen haben)
Schutz für bestimmte Waren und Dienstleistungen
Mit der Markenanmeldung muss angegeben werden, für welche Arten von Waren und Dienstleistungen Schutz begehrt wird und die Marke eingetragen werden soll. Für die Waren und Dienstleistungen ist die Klassifikation von Nizza gängig, die zwischen 45 Klassen unterscheidet.
Markenanmeldung Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. ist zugelassener Vertreter vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Marken- und Designsachen und nimmt ihre Markenanmeldung in Österreich, der Europäischen Union oder im Wege der Internationalen Marke vor und unterstützt Sie bei Lizenzierung (Markenlizenzvertrag) sowie der Verwaltung ihrer Marke.