Firmengründung
Bei der Firmengründung spielen rechtliche Erwägungen wie Wahl der Rechtsform, Gesellschaftsvertrag oder Gewerbeanmeldung eine zentrale Rolle.
Rechtsform: Einzelunternehmen oder Gesellschaft
Ein Unternehmen kann grundsätzlich in Form eines Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft (zB GmbH, Aktiengesellschaft, Personengesellschaft) aber etwa auch in Form eines Vereines geführt werden. Alle diese Varianten haben zu unterschiedlichen Zeiten des Unternehmens Vorteile bzw Nachteile. Der Wahl der Rechtsform kommt damit eine große Bedeutung zu.
Rechtsfragen bei Firmengründung
Im Zuge der Firmengründung spielen unterschiedliche Rechtsgebiete eine Rolle. Das Gewerberecht (Gewerbeanmeldung, Gewerbeberechtigung) regelt den Umfang der Tätigkeiten, die das neue Unternehmen ausüben darf. Gesellschaftsrecht beinhaltet zwingende Normen für den Fall, dass das Unternehmen in Form einer Gesellschaft (zB GesmbH) betrieben wird. Das Steuerrecht ist vielfach der Motor, wenn es um die Wahl der Rechtsform geht. Mit Aufnahme der ersten Tätigkeiten sind vielfach Verträge zu schließen, für deren Inhalt Zivilrecht und Unternehmensrecht maßgeblich sind.
Neugründungsförderungsgesetz: Förderung bei Firmengründung
Das Neugründungs-Förderungsgesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen für neu gegründete Unternehmen oder Betriebsübertragungen die Befreiung von diversen Abgaben, Steuern und Gebühren vor.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck unterstützt Sie bei
- Firmengründung
- Wahl der Rechtsform (Einzelunternehmen oder Gesellschaft)
- Gewerbeanmeldung (Gewerbeberechtigung)
- Erstellung Gesellschaftsvertrag
- Beratung bei der Unternehmensgründung