Kündigungsanfechtung Arbeitsrecht
Die Kündigung ist die Erklärung mit der das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist beendet wird. Die Kündigungsanfechtung (Kündigung bekämpfen) hat vor Gericht zu erfolgen. Dabei sind nachfolgende Umstände zu beachten.
Begründung Kündigung?
Eine Kündigung muss nicht begründet werden, sie muss allerdings zugehen (=man muss sie erhalten) und es sind die Kündigungstermine und Kündigungsfristen (§ 20 AngG) einzuhalten.
Kündigungsfristen bei Angestellten und Kündigung durch Arbeitgeber
- 6 Wochen im 1. und 2. Dienstjahr
- 2 Monate im 3. bis 5. DJ
- 3 Monate im 6. bis 15. DJ
- 4 Monate im 16. bis 25. DJ
- 5 Monate ab dem 26. DJ
Bei Arbeitern gelten die Kündigungsfristen und Kündigungstermine aus dem Kollektivvertrag. Fehlt dort eine Regelung beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage (§ 77 GewO).
Ansprüche des Arbeitnehmers bei Kündigung
Der Arbeitnehmer hat bei Kündigung folgende Ansprüche:
- Urlaubsersatzleistung (Ersatzleistung für noch offenen Urlaub)
- Aliquote Sonderzahlungen (insbesondere Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld)
- Abfertigung (bei Abfertigung alt = Dienstverhältnis vor 01.01.2003
- Postensuchtag
Kündigungsanfechtung – Kündigung vor Gericht bekämpfen
Eine Kündigung kann angefochten werden. Folgende Gründe für eine Kündigungsanfechtung sind vorgesehen:
- Unzulässige Motive für die Kündigung (zB wegen Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft)
- Sozialwidrigkeit der Kündigung (die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt und beeinträchtigt die Interessen des Arbeitnehmers wesentlich; der Betriebsinhaber kann den Nachweis erbringen, dass die Kündigung dennoch begründet ist = § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG)
Frist zur Kündigungsanfechtung
Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat vom Ausspruch der Kündigung zu verständigen. Dieser kann auf Verlangen des Gekündigten die Kündigung binnen einer Woche anfechten, wenn er der Kündigungsabsicht ausdrücklich widersprochen hat. Kommt der Betriebsrat dem nicht nach, kann der Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der für den Betriebsrat geltenden Frist die Kündigung selbst beim Gericht anfechten. Hat der Betriebsrat keine Stellungnahme abgegeben, so kann der Arbeitnehmer die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang selbst bei Gericht anfechten.
Rechtsanwalt Kündigungsanfechtung
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt in Fragen des Arbeitsrechtes insbesondere in Fragen der Anfechtung von Kündigungen (Kündigungsanfechtung)