Die Euro Media Verlag GmbH ist eine nach eigenen Angaben in der Schweiz (6300 Zug, Baarer Straße 11) domizilierte Gesellschaft. Auf ihrem Korrekturangebot Branchenbuch Regional Wien, Grundeintrag 2016/2017 gibt sie die Adresse 1070 Wien, Kirchengasse 10/222, an.
Korrekturabzug Euro Media Verlag
Rechtlich betrachtet handelt es sich um einen sogenannten "Korrekturabzug", der bei Unterfertigung und Retournierung an die Telefaxnummer 0800 - 333 44 55 mit EUR 912,00 netto zu Buche schlägt und meist über das Inkassoinstitut FHG Inkasso GmbH betrieben wird, wobei von dieser EUR 104,00 an Inkassogebühren aufgeschlagen werden. Im Korrekturabzug befinden sich vorausgefüllte Daten. Der Empfänger wird gebeten, diese zu überprüfen und nötigenfalls zu zu ergänzen und das Dokument "kostenlos" an die Telefaxnummer 0800 - 333 44 55 zurückszusenden. Das Wort "kostenlos" ist im Verhältnis zu den weiteren Angaben deutlich hervorgehoben.
Verstoß gegen § 28a UWG
Der vorliegende “Eintragungsantrag” verstößt gegen gesetzliche Vorgaben. Er stellt eine unlautere Geschäftspraktik dar, die ausdrücklich durch § 28a UWG verboten wird, der lautet wie folgt:
„Es ist verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmißverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, daß es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt.“
Der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrfach eine strenge Rechtsprechung zu den als Erlagscheinwerbung oder auch Adressbuchschwindel bezeichnenden täuschenden Vertragsangeboten begründet. Der entsprechende Rechtssatz (RS0116233) dazu lautet:
„Indem der Beklagte die festgestelltermaßen "irrtümlichen Vertragsabschlüsse" durchzusetzen versucht, handelt er im Zusammenhang mit der geplanten Früchteziehung aus seiner planmäßig auf Täuschung gerichteten Vorgangsweise bei der Kundenwerbung sittenwidrig im Sinn des § 1 UWG.“
Was tun mit Branchenbuch Regional Wien, Euro Media Verlag GmbH ?
Mein Rat als Rechtsanwalt lautet:
- Den Eintragungsantrag von"Branchenbuch Regional Wien, Euro Media Verlag GmbH" nicht ausfüllen und zurückschicken.
- Wurde ausgefüllt und zurückgeschickt: Nicht einzahlen!
- Wurde eingezahlt: Rückzahlung fordern.
Ich vertrete in dieser Angelegenheit bereits mehrere Personen, die von einem derartigen Fall betroffen sind und unterstütze gerne auch Sie. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit meiner Kanzlei.