Bedeutung von Bewertungen – historisch
Unser Leben wird digitaler und dies bewirkt, dass die Kommunikation über Waren und Dienstleistungen sich in den letzten beiden Jahrzehnten zusehends ins Internet verlagert hat. Davor wurden Empfehlungen unter Freunden von Mund zu Mund weitergeben. Bewertungssysteme existieren seit beinahe 100 Jahren. Man denke an die Restaurantführer Gault-Millau oder Guide Michelin, in denen Lokale beschrieben und in einem Punktesystem bewertet wurden. Die Bedeutung einer guten Bewertung war den Bewerteten schon immer bekannt und schon früh gab es daher Kritik wegen gefälschter Bewertungen. Unechte und gekaufte Bewertungen werden aber nicht nur von Konsumenten sondern auch von den (rechtmäßig) Bewerteten und den Bewertungsportalen kritisiert, da diese für letztere ein Glaubwürdigkeitsproblem darstellen.
positive Bewertungen kaufen – Bedeutung für den Umsatz
Heute haben online-Bewertungsportale die Rolle der klassischen Empfehlung unter Freunden sowie der Restaurantführer übernommen. Die Bedeutung von Bewertungen ist dabei ungleich gestiegen. Das gilt nicht nur für den Kauf von Produkten auf Onlinemarktplätzen wie Amazon oder Ebay und Arztbewertungen auf Docfinder oder Jameda sondern für jedes Unternehmen, das Waren und Dienstleistungen anbietet und über Google bewertet werden kann. Gute Bewertungen ziehen über kurz oder lang ein mehr an Umsatz nach sich. Findige Unternehmen haben dies schon lange erkannt und bieten an, dass man über sie, positive Bewertungen kaufen kann. Sie werben dafür damit, dass die gekauften Bewertungen besonders realistisch seien und sich in Details auf das jeweilige Unternehmen beziehen würden und auch von besonders authentischen Profilen abgesetzt würden.
negative Bewertungen kaufen – Warum?
Man heute auch negative Bewertungen kaufen. Aber warum sollte man negative Bewertungen kaufen? Agenturen bieten das mit dem Argument an, dass man sich dadurch leichter von Mitbewerbern abheben kann, die schon länger am Markt sind und daher viele positive Bewertungen haben. Vor diese könne man sich auch dadurch reihen, dass einzelne Konkurrenten negativ bewertet werden, was einen Vorteil im Wettbewerb bringt.
Bewertungen kaufen – Beurteilung
Der Kauf von Bewertungen stellt eine Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dar. Es liegt eine irreführende Geschäftspraktik vor. Nach dem UWG gilt eine Geschäftspraktik als irreführend, wenn sie unrichtige Angaben enthält oder sonst geeignet ist, einen Marktteilnehmer derart zu täuschen, dass dieser dazu veranlasst wird, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Die Täuschung muss sich auf bestimmte Punkte beziehen, wie etwa wesentliche Merkmale des Produktes, die Person, die Eigenschaften oder die Rechte des Unternehmers oder seines Vertreters, wie etwa seine Befähigungen, sein Status, seine Zulassung, usw.
Problematisch ist auch der Umstand, dass bei der gekauften Bewertung der Werbecharakter verschleiert wird, weil die Bewertung als private Äußerung realer Kunden getarnt wird, da der Konsument der Bewertung davon ausgeht, dass es sich dabei um eine unabhängige und neutrale Stellungnahme handelt. Es liegt damit auch ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht (bzw Trennungsgebot / Transparenzgebot) für Werbung vor, das in § 26 MedienG und § 6 ECG geregelt ist. Die genannten Bestimmungen regeln (kurz gesagt) eine Kennzeichnungspflicht für Werbung, die klar und eindeutig als solche erkennbar sein und den Auftraggeber erkennen lassen muss. Nach Ziffer 11 in Anlage 1 zum UWG liegt als Information getarnte Werbung und damit eine irreführende unlautere Geschäftspraktik vor, wenn redaktionelle Inhalte in Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung eingesetzt werden und das Unternehmen diese Verkaufsförderung bezahlt hat, ohne dass dies aus dem Inhalt oder aus für den Verbraucher klar erkennbar ist.
gekaufte Bewertungen – Rechtsprechung / Urteile
Die Rechtsprechung hatte sich bislang eher eingeschränkt mit gekauften Bewertungen zu befassen. Zu verweisen ist auf ein nicht rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main vom 22.02.2019, 6 W 9/19, wonach Drittanbieter auf Amazon keine gekauften Produktbewertungen veröffentlichen dürfen, wenn nicht zugleich auf die Entgeltlichkeit hingewiesen wird.
gekaufte Bewertung – was droht?
Werden Bewertungen gekauft, ist jeder Mitbewerber berechtigt, dagegen mit <LINK 41>Abmahnung </link>und nachfolgend mit Klage auf Unterlassung, Beseitigung sowie allenfalls <LINK 70>Schadenersatz</link> vorzugehen. Die Unterlassungsklage kann mit einem Antrag auf Erlassung einer <LINK 44>einstweiligen Verfügung</link> verbunden werden. Die unterliegende Partei hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, die nach dem Streitwert für Lauterkeitsrecht (EUR 43.200,00 oder im Einzelfall höher) zu bemessen.
Rechtsanwalt Bewertungen
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt im Zusammenhang mit allen Rechtsfragen rund um Bewertungen.